

Progressionsmessung bei MS
Moderne MS-Medikamente zielen darauf ab, die Krankheitsaktivität zu unterdrücken und die Progression der Multiplen Sklerose zu bremsen. Das Monitoring der Krankheitsprogression ist dabei eine wichtige Grundlage für die optimale Behandlung. Neben regelmäßiger MRT-Kontrollen stehen verschiedene standardisierte Testverfahren zur Verfügung, um den Krankheitsverlauf zu beurteilen.
Standardisierte Tests zur Progressionsmessung
Um das Ansprechen der MS-Therapie beurteilen und optimieren zu können, ist es wichtig, den Krankheitsverlauf zu verfolgen und zu dokumentieren. Folgende drei Test ermöglichen es, die kognitiven und motorischen Fähigkeiten von MS-Patienten im Praxisalltag und damit eine Progression zu beurteilen.1
SDMT – Beurteilung der kognitiven Fähigkeiten
Mithilfe des Symbol Digit Modalities Tests (SDMT) lässt sich der Grad der kognitiven Einschränkungen eines Patienten beurteilen. Auf einem Testbogen sind am oberen Rand die Zahlen eins bis neun verschiedenen Symbolen zugeordnet. Der Patient versucht in 90 Sekunden möglichst vielen Symbolen auf dem Testbogen die richtige Zahl zuzuordnen.
9HPT – Beurteilung der Handfunktion
Der 9-Hole Peg Test (9HPT) besteht aus einem Steckbrett mit neun Löchern und neun Stiften. Der Patient nimmt nacheinander die Stifte und steckt sie der Reihe nach in die Löcher. Nach Stecken des letzten Stifts entfernt er die Stifte wieder in umgekehrter Reihenfolge. Gemessen wird die Zeit, die der Patient dafür benötigt. Der Test wird zweimal mit jeder Hand durchgeführt und gibt Aufschluss über die motorische und koordinative Handfunktion.
T25FW – Beurteilung der Gehfähigkeit
Der Timed 25-Foot Walk bildet die Gehfähigkeit auf kurzen Strecken ab. Dafür wird die Zeit gemessen, die ein Patient für eine Strecke von 7,62 Metern (25 Feet) benötigt.
Hinweise zu den Testmaterialien
Während für den T25FW nur eine entsprechend lange ebene Strecke mit Start- und Stopp-Markierung benötigt wird, sind für den SDMT und den 9HPT zusätzliche Materialien notwendig.
Abrechnung der Testverfahren
Die beschriebenen Testverfahren können über die gesetzliche und private Krankenversicherung abgerechnet werden. Dabei liegt es im Ermessen des Arztes, welche Gebührenordnungspositionen zur Leistungsberechnung er heranzieht. Die folgenden Positionen dienen der Orientierung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommen zwei Gebührenordnungspositionen zur Leistungsberechnung infrage:
- 35600: Testverfahren, standardisiert*
Je vollendete 5 Minuten in Höhe von 3,78 Euro (34 Punkte) berechnungsfähig- Standardisierter Fragebogentest
- Schriftlich aufgezeichneter und ausgewerteter orientierender Test
- 35601: Testverfahren, psychometrisch*
Je vollendete 5 Minuten in Höhe von 4,34 Euro (39 Punkte) berechnungsfähig- Funktionstest
- Entwicklungstest
- Intelligenztest
- Abrechnungsausschlüsse
Gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) sind folgende Ausschlüsse zu berücksichtigen:- In derselben Sitzung: 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218
- Im Behandlungsfall: 16371, 20371
*Nur berechnungsfähig für Ärzte mit den Gebietsbezeichnungen Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendmedizin sowie für Vertragsärzte und -therapeuten, die über eine Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bei der privaten Krankenversicherung kommen zwei Leistungspositionen infrage:
- 856: Standardisierte Intelligenz-/Entwicklungstests
Je Sitzung in Höhe von 21,04 Euro (361 Punkte) berechnungsfähig - 857: Orientierende Testuntersuchungen
Je Sitzung in Höhe von 6,76 Euro (116 Punkte) berechnungsfähig - Abrechnungsausschlüsse
Gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) sind folgende Ausschlüsse zu berücksichtigen:- Neben Nr. 856: 715, 716, 717, 718
- Neben Nr. 857: 716, 717
Quellen
- Flachenecker P et al. Thieme Praxis Report 2019;11: 1–16.