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Patientenbetreuung

Progressionsmessung bei MS

Moderne MS-Medikamente zielen darauf ab, die Krankheitsaktivität zu unterdrücken und die Progression der Multiplen Sklerose zu bremsen. Das Monitoring der Krankheitsprogression ist dabei eine wichtige Grundlage für die optimale Behandlung. Neben regelmäßiger MRT-Kontrollen stehen verschiedene standardisierte Testverfahren zur Verfügung, um den Krankheitsverlauf zu beurteilen.

Standardisierte Tests zur Progressionsmessung

Um das Ansprechen der MS-Therapie beurteilen und optimieren zu können, ist es wichtig, den Krankheitsverlauf zu verfolgen und zu dokumentieren. Folgende drei Test ermöglichen es, die kognitiven und motorischen Fähigkeiten von MS-Patienten im Praxisalltag und damit eine Progression zu beurteilen.1

SDMT – Beurteilung der kognitiven Fähigkeiten

Mithilfe des Symbol Digit Modalities Tests (SDMT) lässt sich der Grad der kognitiven Einschränkungen eines Patienten beurteilen. Auf einem Testbogen sind am oberen Rand die Zahlen eins bis neun verschiedenen Symbolen zugeordnet. Der Patient versucht in 90 Sekunden möglichst vielen Symbolen auf dem Testbogen die richtige Zahl zuzuordnen.

9HPT – Beurteilung der Handfunktion

Der 9-Hole Peg Test (9HPT) besteht aus einem Steckbrett mit neun Löchern und neun Stiften. Der Patient nimmt nacheinander die Stifte und steckt sie der Reihe nach in die Löcher. Nach Stecken des letzten Stifts entfernt er die Stifte wieder in umgekehrter Reihenfolge. Gemessen wird die Zeit, die der Patient dafür benötigt. Der Test wird zweimal mit jeder Hand durchgeführt und gibt Aufschluss über die motorische und koordinative Handfunktion.

T25FW – Beurteilung der Gehfähigkeit

Der Timed 25-Foot Walk bildet die Gehfähigkeit auf kurzen Strecken ab. Dafür wird die Zeit gemessen, die ein Patient für eine Strecke von 7,62 Metern (25 Feet) benötigt.

Hinweise zu den Testmaterialien

Während für den T25FW nur eine entsprechend lange ebene Strecke mit Start- und Stopp-Markierung benötigt wird, sind für den SDMT und den 9HPT zusätzliche Materialien notwendig.

Abrechnung der Testverfahren

Die beschriebenen Testverfahren können über die gesetzliche und private Krankenversicherung abgerechnet werden. Dabei liegt es im Ermessen des Arztes, welche Gebührenordnungspositionen zur Leistungsberechnung er heranzieht. Die folgenden Positionen dienen der Orientierung.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommen zwei Gebührenordnungspositionen zur Leistungsberechnung infrage:

*Nur berechnungsfähig für Ärzte mit den Gebietsbezeichnungen Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendmedizin sowie für Vertragsärzte und -therapeuten, die über eine Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bei der privaten Krankenversicherung kommen zwei Leistungspositionen infrage:

Quellen

  1. Flachenecker P et al. Thieme Praxis Report 2019;11: 1–16.
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